Halten Sie bitte die Rettungswege frei!
Aus leidvoller Erfahrung weiß die Feuerwehr, wie groß plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät weit getragen werden muß. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutzone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die gerade bei Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so geparkt werden, daß eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge freibleibt. Auch Hydranten an Straßen- und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen. Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Solche Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden. Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewußtsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.